Visum

Visum für Äquatorialguinea

ERFORDERLICHE UNTERLAGEN FÜR DIE ERTEILUNG EINES VISUMS:

  • Gültiger Reisepass
  • Einladungsschreiben von der einladenden Person oder Äquatoguineanischen Behörde, beglaubigt vom Ministerium für Nationale Sicherheit (Ministerio de Seguridad Nacional)
  • ein Passbild
  • Antragsformular (Formular, nur ein Exemplar)
  • Polizeiliches Führungszeugnis (maximal drei Monate alt)
  • Visum für Ausländer 120,00€ (Bearbeitungszeit ein bis fünf Geschäftstage), Voraussetzung vollständige abgabe der Unterlagen
  • Visum für Äquatorialguineaner mit deutsche Staatsangehörigkeit, 100,00€  (Bearbeitungszeit ein bis fünf Geschäftstage), Voraussetzung vollständige abgabe der Unterlagen
  • Alle Zahlungen werden in Bar beglichen
  • Für die Rücksendung der Dokumente in Deutschland: Vorfrankierter Umschlag (als Einschreiben) oder 5,00 EUR in Bar
  • Für die Rücksendung der Dokumente in andere Länder: 10,00 EUR in Bar

Ab dem 25. April 2016 müssen alle Zahlungen für die Visagebühren in Bar beglichen werden. Unvollständige Anträge werden nicht angenommen. DIE ZAHLUNG DER VISAS WIRD NICHT ERSTATTET.

Visa-Anträge werden unter strikter Einhaltung der Vorschriften bearbeitet und genehmigt.
Im Falle das ein Visum verweigert wird, bleiben die ergänzenden Unterlagen bei der Botschaft. Nur der Reisepass muss abgeholt werden.
Die Botschaft behält sich das Recht vor zusätzliche Unterlagen anzufordern und unabhängig von den eingereichten Unterlagen ein Visum zu erteilen oder nicht. Ein Visumantrag ist keine Garantie deren Gewährung.
Bewerber aus den folgenden Ländern: Deutschland, Tschechien, Polen, die Slowakei, Rumänien, Bulgarien, Österreich und Lichtenstein können die Unterlagen per Einschreiben einreichen. Die Versandkosten müssen vom Bewerber beglichen sein. Die Botschaft ist nicht verantwortlich für den Verlust von Dokumenten, in diesem Fall.

Für Reisen mit gewerblichen Absichten im Land, hat der Antragsteller eine Erklärung über das Anfangskapital für diesen Zweck zur Verfügung vorzuweisen, das nicht weniger als F.CFAS 10.000.000,00 (15.000,00 Euro) beträgt.

Für Aufenthalte mit Beschäftigungsabsichten als Arbeitnehmer, Der Antragsteller muss beglaubigte Unterlangen vorweisen das er ein Bankkonto in eines der nationalen Banken besitzt.

Für Reisen als Tourist, muss der Antragsteller eine bestätigte Buchung für den Hotelaufenthalt im Land vorweisen. Sie benötigen kein Einladungsschreiben von einer Person oder einer Regierungsbehörde von Äquatorialguinea, das beglaubigt durch das Ministerium für nationale Sicherheit ist.
Der Antrag muss mindestens 15 Tage vor dem für die Reise geplanten Datum eingereicht werden.

DOWNLOADS/ FORMULARE
Visumantrag